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Besonderer Betreuungsbedarf kann durch eine Demenzerkrankung, eine geistige Behinderung oder eine psychische Behinderung entstehen.
Unabhängig von einer Pflegestufenzuordnung können pflegende Angehörige bis zu 2.400 € jährlich erhalten. Der Bedarf wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt.
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