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Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Unterbringung in einem Heim, wenn die Pflege zu hause derzeit oder noch nicht gewährleistet sein kann, wie beispielsweise nach einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt.
Dazu finanziert die Pflegekasse bis zu vier Wochen und 1.470 € pro Kalenderjahr.
- Medizinische Versorgung (Krankenkasse)
- Pflegeberatung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuung § 45a
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