Verhinderungspflege
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Wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Ersatzpflegekraft. pflege

Gezahlt wird für maximal vier Wochen und bis zu 1.470 € pro Jahr, für Urlaub frühestens ab einem halben Jahr.

Wenn ein anderer Angehöriger die Pflege in dieser Zeit übernimmt, wird das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe weiter gezahlt; zusätzlich können Mehrkosten wie Fahrgeld oder Verdienstausfall bis zu 1.470 € erstattet werden.

 

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www.kohls-online.de - Letzte Änderung: 27.09.2011